Jugendsozialarbeit im Landkreis München

Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. ist im Landkreis München bislang an einer weiterführenden Schule mit Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit vertreten:

  • FOS Haar
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    Sozialpädagogische Lernhilfen

    Der Verein für Jugend und Familienhilfen e.V. bietet in der Gemeinde Taufkirchen Sozialpädagogische Lernhilfen an. Dabei handelt es sich um ein pädagogisches Angebot, das Kindern im Grundschulalter zur Verfügung steht.

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    Schulsozialarbeit im Landkreis Miesbach

    Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. ist im Landkreis Miesbach an sieben weiterführenden Schulen mit Schulsozialarbeit vertreten:

  • Gymnasium Miesbach
  • Gymnasium Holzkirchen
  • Gymnasium Tegernsee
  • Realschule Miesbach
  • Realschule Holzkirchen
  • Realschule Gmund
  • FOS Holzkirchen
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    Streetwork Taufkirchen

    Als Ansprechpartner steht ein Dipl. Sozialpädagoge (FH) für alle schulischen, beruflichen, familiären, persönlichen und sozialen Belange zur Verfügung, der sich für die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen einsetzt.

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    Ambulante Hilfen für geflüchtete Menschen

    Der Verein für Jugend und Familienhilfen e.V. ist im Auftrag des Kreisjugendamt München und des Fachbereich für Jugend und Familie im Landkreis Miesbach für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge tätig.

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    Jugendgerichtshilfe im Landkreis Miesbach

    Offene Kinder- und Jugendarbeit

    Der Verein für Jugend und Familienhilfen e.V. betreibt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Taufkirchen das Jugendkulturzentrum Taufkirchen und bietet damit Kindern und Jugendlichen eine offene Einrichtung der Jugendhilfe an.

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    Schulsozialarbeit

    Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. ist im Rahmen der Schulsozialarbeit an unterschiedlichen Schulen der Stadt München, sowie in den Landkreisen München und Miesbach vertreten.
    Die SozialpädagogInnen sind als Ansprechpartner für alle schulischen und sozialen Belange der mehr

    Betreuungsweisungen im Stadt und Landkreis München

    Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. bietet Betreuungsweisungen für Jugendliche und Heranwachsende aus dem Stadtgebiet und dem Landkreis München an. Dabei handelt es sich um ein ambulantes pädagogisches Angebot, welches als Erziehungsmaßnahme per Weisung auferlegt werden kann.

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    Landkreis Miesbach


    Ambulante Erziehungshilfen für den Landkreis Miesbach

    Auf Wunsch des Amtes für Jugend und Familie wirkt der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. als Träger im Tätigkeitsfeld der Ambulanten Erziehungshilfen (AEH) im gesamten Landkreis Miesbach. Es stehen dafür eigene Büroräume in der Kreisstadt Miesbach zur Verfügung. Derzeit verfügt der Fachbereich über vier Vollzeitstellen, die auf fünf Diplom-SozialpädagogInnen (FH) verteilt sind.

    AEH als ambulante, freiwillige Maßnahme wendet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder Jugendlichen, die aufgrund psychosozialer und struktureller Problemlagen einen individuellen, niederschwelligen und gegebenenfalls intensiven Betreuungsbedarf erkennen lassen.

    Über unseren Kernarbeitsbereich hinaus bieten wir ein vielfältiges, umfassendes Angebot:

    Lernangebot

    • Deutschkurs für Eltern
    • Vermittlung an die vereinsinternen Quali- und Hauptschulkurse
    • Stützunterricht

    Gruppenarbeit

    • Frauenfrühstück
    • Kochprojekte
    • Kreativnachmittage
    • Feste für Familien, Kinder und Jugendliche (Weihnachtsfeier, Sommerfest, etc.), Familienausflüge und Wanderungen
    • Adventsbasteln

    Sportliche Gruppenangebote

    • Schwimmen
    • Klettern im Hochseilgarten
    • Wintersport (Schlittschuhlaufen, Schneeschuhwanderungen, Skifahren)
    • Kegeln und Bowling
    • Fußball – Soccer Five
    • Reiten

    Ausflüge

    • Hüttenfreizeiten
    • Museen
    • Allianzarena
    • Zirkus Krone

    Weitere Angebote

    • Hilfe bei der Anbindung an den Sozialraum
    • Vermittlung von Waren aus zweiter Hand
    • Gezielte Förderung und Vermittlung von Sport- und Kulturangeboten

    Tätigkeitsbereiche

    • §30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaften
    • §31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
    • §35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
    • §41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

    Für Familien, Kinder und Jugendliche mit:

    • Alleinerziehenden Elternteilen
    • Finanziellen Schwierigkeiten
    • Migrationshintergrund
    • Psychischen Erkrankungen
    • Körperlichen Behinderungen
    • Suchterkrankungen
    • Multiproblemlagen