Tätigkeitsfelder
Unsere vielfältigen und flexiblen Angebote richten sich individuell auf die aktuelle Bedarfslage und Lebenssituation der betreuten Menschen aus. Dies beinhaltet sowohl eine aufsuchende, als auch eine begleitende Sozialarbeit.
Hilfe für Jugendliche und deren Eltern
Unsere vielfältigen und flexiblen Angebote richten sich individuell auf die aktuelle Bedarfslage und Lebenssituation der betreuten Menschen aus. Dies beinhaltet sowohl eine aufsuchende, als auch eine begleitende Sozialarbeit.
AEH als ambulante freiwillige Maßnahme ist ein Angebot für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder Jugendlichen. Der Betreuungsschwerpunkt richtet sich je nach Bedarf auf Begleitung und Unterstützung der Gesamtfamilie oder des einzelnen Jugendlichen.
Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. bietet Betreuungsweisungen für Jugendliche und Heranwachsende aus dem Stadtgebiet und dem Landkreis München an. Dabei handelt es sich um ein ambulantes pädagogisches Angebot, welches als Erziehungsmaßnahme per Weisung auferlegt werden kann.
Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. ist im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) im Landkreis München tätig. SPFH ist eine freiwillig ambulante Maßnahme der Jugendhilfe. Als gesetzliche Grundlage gelten § 27 ff SGB VIII in Verbindung mit § 31 SGB VIII.
Der Verein für Jugend und Familienhilfen e.V. bietet Vorbereitungskurse zum Erwerb eines allgemeinen Mittelschulabschlußes oder des Qualifizierenden Mittelschulabschlusses im Rahmen einer sozialpädagogischen Betreuungsmaßnahme an.
Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. ist im Rahmen der Schulsozialarbeit an unterschiedlichen Schulen der Stadt München, sowie in den Landkreisen München und Miesbach vertreten.
Die SozialpädagogInnen sind als Ansprechpartner für alle schulischen und sozialen Belange der mehr
Der Verein für Jugend und Familienhilfen e.V. betreibt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Taufkirchen das Jugendkulturzentrum Taufkirchen und bietet damit Kindern und Jugendlichen eine offene Einrichtung der Jugendhilfe an.
Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. führt im Auftrag des Landratsamt Miesbach die Jugendgerichtshilfe im Landkreis noch bis 30.06.2021 durch.
Der Verein für Jugend und Familienhilfen e.V. ist im Auftrag des Kreisjugendamt München und des Fachbereich für Jugend und Familie im Landkreis Miesbach für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge tätig.
Als Ansprechpartner steht ein Dipl. Sozialpädagoge (FH) für alle schulischen, beruflichen, familiären, persönlichen und sozialen Belange zur Verfügung, der sich für die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen einsetzt.
Der Verein für Jugend und Familienhilfen e.V. bietet in der Gemeinde Taufkirchen Sozialpädagogische Lernhilfen an. Dabei handelt es sich um ein pädagogisches Angebot, das Kindern im Grundschulalter zur Verfügung steht.