15.07.2011

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Der Verein für Jugend und Familienhilfen e.V. betreibt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Taufkirchen das Jugendkulturzentrum Taufkirchen und bietet damit Kindern und Jugendlichen eine offene Einrichtung der Jugendhilfe an.

Ziel der Gemeinde und des Vereins ist es, die offene Kinder- und Jugendarbeit in Taufkirchen zu gestalten und zu beleben.

Konzeption

Im Rahmen der Neukonzeption im Jahr 2011 haben wir uns für folgende grundlegende Veränderungen entschieden:

  • Umbenennung des Jugendzentrums in Jugendkulturzentrum aufgrund der Erweiterung um verschiedene kulturelle Angebote
  • Erweiterung der Zielgruppe, insbesondere auf jüngere Kinder (ab 7 Jahren) und junge Erwachsene (bis 21 Jahre).
  • Erweiterung des Angebots auf die Bereiche des familiären Lebens (Eltern-Kind-Angebote, Mütterfrühstück, etc.)
  • Angebot einer mobilen Jugendarbeit

Angebotsstruktur

Die Angebotsstruktur im Jugendkulturzentrum hat nach der grundsätzlichen Neukonzeption folgende zentrale Schwerpunkte:

  • Offener Betrieb
  • Jugendcafe
  • Funcourt
  • Sonderaktionen und Projekte
  • Kulturarbeit
  • Lernhilfe
  • Hilfe beim Übergang Schule und Beruf
  • Ferienprogramm
  • Kinderprogramm
  • Mobile Jugendarbeit

Gesetzliche Grundlagen

In der Tätigkeit im Jugendkulturzentrum Taufkirchen beziehen wir uns auf
folgende gesetzliche Grundlagen:

  • § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
  • § 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendhilfe
  • § 8a SGB VIII Sicherstellung des Schutzauftrages
  • § 9 SGB VIII Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
  • § 11 SGB VIII Jugendarbeit
  • § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
  • § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

Weiterhin orientieren wir uns am:
Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz und dem Datenschutz.