01.04.2011

Jugendkulturzentrum Taufkirchen

Der Neustart: Mit der Übernahme der Trägerschaft zu Beginn des Jahres 2011 und der Neueröffnung des Haus eine inhaltliche Neukonzeption verbunden.


Ziel der Gemeinde und des Vereins ist es, die offene Kinder- und Jugendarbeit in Taufkirchen neu zu gestalten und zu beleben.
In den ersten Monaten haben die Mitarbeiter des Vereins in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Taufkirchen die Raumnutzung und -gestaltung des Erdgeschosses erarbeitet und konzipiert. Die Renovierung und Neukonzeption der Räume im Untergeschoss erfolgen unter Partizipation der BesucherInnen in den nächsten Monaten und sollen in der Gestaltung noch im Jahr 2011 abgeschlossen sein.

Neukonzeption

Im Rahmen der Neukonzeption haben wir uns für folgende grundlegende Veränderungen entschieden:

  • Umbenennung des Jugendzentrums in Jugendkulturzentrum aufgrund der Erweiterung um verschiedene kulturelle Angebote
  • Erweiterung der Zielgruppe, insbesondere auf jüngere Kinder (ab 7 Jahren) und junge Erwachsene (bis 21 Jahre).
  • Erweiterung des Angebots auf die Bereiche des familiären Lebens (Eltern-Kind Angebote, Mütterfrühstück, etc.)
  • Angebot einer mobilen Jugendarbeitauses zum 01.04.2011 ist neben der räumlichen Neugestaltung des Gebäudes

Angebotstruktur

Die Angebotstruktur im Jugendkulturzentrum hat nach der grundsätzlichen Neukonzeption folgende zentrale Schwerpunkte:

  • Offener Betrieb
  • Jugendcafe
  • Funcourt
  • Sonderaktionen und Projekte
  • Kulturarbeit
  • Lernhilfe
  • Hilfe beim Übergang Schule und Beruf
  • Ferienprogramm
  • Kinderprogramm
  • Mobile Jugendarbeit

gesetzliche Grundlagen

In der Tätigkeit im Jugendkulturzentrum Taufkirchen beziehen wir uns auf
folgende gesetzliche Grundlagen:

  • § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
  • § 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendhilfe
  • § 8a SGB VIII Sicherstellung des Schutzauftrags
  • § 9 SGB VIII Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
  • § 11 SGB VIII Jugendarbeit
  • § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
  • § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

Weiterhin orientieren wir uns am:
Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz und dem Datenschutz.