01.04.2011
Betreuungsweisungen
Der Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. bietet Betreuungsweisungen für Jugendliche und Heranwachsende aus dem Stadtgebiet und dem Landkreis München an. Dabei handelt es sich um ein ambulantes pädagogisches Angebot, welches als Erziehungsmaßnahme per Weisung auferlegt werden kann.
Zielgruppe
Es handelt sich hierbei um Jugendliche und Heranwachsende, die zum Zeitpunkt der delinquenten Handlung zwischen 14 und 21 Jahre alt waren. Ist erkennbar, dass bei dem jungen Menschen Entwicklungs- und Lerndefizite oder eine komplexe Problemlage vorliegt und er aus seinem sozialen Umfeld keine ausreichende Unterstützung und Förderung erhält, ist die Ahndung durch eine Weisungsbetreuung sinnvoll und notwendig.
Dauer und Zugang
Die Weisungsbetreuung wird vom Jugendgericht auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe
für einen festgesetzten Zeitraum, in der Regel für sechs bis zwölf Monate, angeordnet,
wenn bei einem Jugendlichen/Heranwachsenden im Verlauf des Gerichtsverfahrens
aufgrund seiner Biographie Unterstützung und Förderung von außen notwendig scheint.
Inhalte und Umfang
- Einzelgespräche mit den Jugendlichen/Heranwachsenden
- Telefonate, Brief- oder E-Mail-Kontakt mit den Jugendlichen/Heranwachsenden
- Krisenintervention
- Kontakte mit den Familienmitgliedern und dem (erweiterten) Familiensystem
- Familiengespräche, bei Bedarf Mediation zwischen den Elternteilen oder zwischen Eltern
- Hausbesuche
- Kontakte zu wichtigen Personen bzw. Fachkräften im sozialen System
- Vernetzung im sozialen Umfeld
- Teilnahme am Hilfeplanverfahren
- Gruppenangebote (kreative Gruppenarbeit, themenzentrierte Gruppenabende)
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Sozialverhaltens
- Förderung der schulischen und beruflichen Entwicklung
- Beratung, Begleitung, Unterstützung und Vermittlung
- Nachbetreuung: Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Weisung ein freiwilliges Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Qualitätssicherung
- Vor- und Nachbereitung der Kontakte
- Dokumentation, Aktenführung, Berichte
- Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
- Wöchentliche Teambesprechung mit kollegialer Fallberatung
- Regelmäßige Supervision
- Teilnahme an Facharbeitskreisen, Tagungen und fachlichem Austausch
- Fort- und Weiterbildungen
- Anleitung von PraktikantInnen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Vereinsinterne Qualitätssicherung
Ziele
- Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen
- Entwicklung neuer Formen der Konfliktlösung
- Erhalt und Entwicklung wichtiger Bezüge innerhalb und außerhalb der Familie
- Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
- Überwindung von Störungen und Defiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung
- Mobilisierung eigener Ressourcen
- Verbesserung der Kommunikationsstrukturen
- Ablösung und Verselbständigung bei jungen Volljährigen
- Soziale Integration
- Schulische und berufliche Integration
- Kulturelle Integration
- Entwicklung von Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit
- Auseinandersetzung mit dem delinquenten Verhalten
Methodische Grundlagen
- Systemischer Ansatz
Da sich unsere Weisungsbetreuung als Hilfe für die Gesamtfamilie versteht, hat dieser Ansatz einen hohen Stellenwert hinsichtlich der Analyse und des methodischen Vorgehens. Grundlage ist hier die Arbeit mit verschiedenen Wirklichkeiten bzw. Sichtweisen der einzelnen Familienmitglieder. Das Erkennen und konstruktive Bearbeiten von Regeln und Mustern spielt hierbei eine große Rolle.
- Lösungsorientierte Beratung
Jedes Verhalten stellt einen individuellen Lösungsversuch des Individuums dar. Aktuelle Probleme werden als oft nicht ausreichende Lösungsversuche der Betroffenen verstanden. Diese Haltung bezieht die vorhandenen Ressourcen der KlientInnen stets mit ein.
- Lebensweltorientierter Ansatz
Dieser Ansatz ist für uns eng verbunden mit dem Begriff der sozialräumlichen Orientierung bzw. des sozialräumlichen Handelns. Unsere Fachkräfte leisten Hilfen und Interventionen unmittelbar im Alltag und der Lebenswelt unserer KlientInnen.